… die Frage, wer mit auf die Alm darf, wird im sogenannten Weidebeschrieb ganz klar beantwortet. Dieser gibt für jede Fläche genau vor, welche Tierarten in welcher Anzahl und in welchem Zeitraum weideberechtigt sind. Einzige Grauzone ist die Entscheidung, ob eine andere Rasse mit aufgetrieben werden darf. Zum Beispiel Zwergschaf zum Bergschaf – das wird dann gemeinschaftlich besprochen. „Almmeister“* und Hirte müssen natürlich zustimmen und die Tiere gemarkt sein, sodass man sie zuordnen kann. Erweisen sie sich als bergtauglich, ist eine Aufnahme in die Herde schon möglich.“
*Chef der jeweiligen Weidegenossenschaft oder des zuständigen Vereins